Je nachdem, was Ihrem Kaufmotiv entspricht, gibt es verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Lassen Sie sich kompetent beraten und finden dabei heraus, welche der möglichen Nutzungsarten Ihnen und Ihren Wünschen entspricht. Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck bezüglich der unterschiedlichen Facetten der drei Nutzungsarten Vermietung, Eigennutz und der Mischung aus beidem.
1. Nutzungsart: Vermietung an Feriengäste mit einem Betreiberkonzept oder in Eigenregie
Hier lautet das Motto, Ihre Ferienimmobilien so oft wie möglich zu dem bestmöglichen Marktpreis an wechselnde Feriengäste zu vermieten. Bei dieser Nutzungsvariante steht zumeist das Geldverdienen und der Vermögensaufbau im Vordergrund. Das ist auch ein guter Grund, um in eine Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept zu investieren. Meistens handelt es sich dabei um Resorts oder Aparthotels. Wenn Sie sich eines erfahrenen und professionellen Betreibers bedienen, fällt die Aufgabe der Vermietung zu 100 Prozent in seine Hände. Bei diesem Weg Ihre Ferienimmobilien ins Verdienen zu bringen, nutzen Sie Steuervorteile, dürfen sich entspannt zurücklehnen und sich üblicherweise monatlich über die Früchte in Form von Mietzahlungseingängen auf Ihrem Konto freuen. Dieses Konzept ist häufig Grundlage aktueller Ferienimmobilien-Projekte, erfreut sich wachsender Beliebtheit und setzt sich immer mehr durch.
Sollten Sie Zeit und Lust mitbringen, sich selbst bei der Vermietung einer Ferienimmobilie einzubringen, können Sie sich dafür der verschiedensten Online-Vermittler bedienen, um an Gäste zu gelangen. Vor Ort braucht es dann noch Dienstleister für die Reinigung, die Schlüsselübergabe und Ansprechpartner, für den Fall der Fälle, wie wenn bspw. eine Glühbirne auszutauschen ist. Der dahinterstehende Aufwand eine Ferienimmobilie in Eigenregie zu bewirtschaften, insbesondere wenn sie als renditebringende Investition gedacht ist, sollte wohl überlegt und keinesfalls unterschätzt werden.
Zwischen den beiden oben genannten Varianten, gibt es auch ein einen Mittelweg. Es gibt vereinzelnd Vermietungsvermittler vor Ort oder auch überregional, die ihre Dienstleistungen auch für einzelne Wohnungen oder Häuser anbieten. Darüber hinaus gibt es hin und wieder auch Anbieter, die einen modularen Baukasten an Leistungen offerieren, so dass der Eigentümer bestimmte Leitungen delegieren kann und anderen selbst übernimmt. Tipp: Manchmal ist es auch möglich, eigene Buchungen zum Beispiel von Freunden und Verwandten zuzusteuern. Dafür gibt es als Dankeschön dann den Erlass eines Teils der Betreiberprovision von bis zu 50 Prozent.
2. Nutzungsart: Eigennutzung des Ferienobjektes
Gilt Ihr Interesse einer Ferienimmobilie, welche Sie und ausschließlich Ihre Familie und Freunde unentgeltlich selbst nutzen wollen, liegt Ihr Motiv vermutlich in der emotionalen Rendite durch die Freiheit, Ihre Immobilien nach Ihrem gusto zu nutzen und in der langfristigen Wertsteigerung. Die Nutzung von steuerlichen Vorteilen kommt hierbei nicht zum Tragen. Im Gegenteil, das Thema Zweitwohnungssteuer wird auf Sie zukommen. Ihr Motto lautet: „Das gönnen wir uns“. Falls Ihre Intention ist, möglicherweise in der Zukunft auch dauerhaft dort wohnen und ggf. den Lebensabend dort zu verbringen, prüfen Sie unbedingt vor Erwerb Ihrer Ferienimmobilie das Baurecht. Nicht bei allen Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist auch ein Dauerwohnen rechtlich möglich.
3. Nutzungsart: Eigennutzung ihm Rahmen der professionellen Vermietung der Ferienimmobilie
Wie so oft, gibt es auch bei der Nutzung von Ferienimmobilien einen Mittelweg. Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Angenehme mit dem Nützlichen zu verbinden und Ihre Ferienimmobilien in einem gewissen Rahmen der Vermietung hin und wieder selbst zu nutzen, ist das das richtige Konzept für Sie. Sie kommen einerseits in den Genuss monetärer und emotionaler Rendite, und profitieren andererseits möglicherweise von dem einen oder anderen Steuervorteil. Auch liegt die Intention des Ferienimmobilienerwerbs in der laufenden Rendite und dem Vermögensaufbau mit dem Plus des Eigennutzes der Investition. Dieses Konzept ist oft Grundlage von aktuellen Ferienimmobilien-Projekte und erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit.
Auch für den Fall, wenn Sie eine Ferienimmobilie außerhalb einer ganzen Anlage haben oder erwerben wollen, können ist der Vermietungsvermittler der richtige Ansprechpartner. Diese finden Sie regional wie überregional.
Ferienimmobilien und Nutzungseinschränkungen
Ganz unabhängig für welche Nutzungsart Sie sich entscheiden, erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Erwerb nach möglichen Nutzungseinschränkungen der Ferienimmobilie, mit der Sie liebäugeln. Es ist unabdingbar, dass Sie sich diese zu den baurechtlich vorgegebenen Nutzungsmöglichkeiten schriftlich einholen.